Verhaltenstherapie ist eine Richtlinien-Psychotherapie und somit eine antragspflichtige Leistung der meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Verhaltenstherapie ist ein Richtlinienverfahren Teil des Leistungskataloges gesetzlicher Krankenversicherter und wird bei entsprechender Indikation übernommen.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis werden in der Regel ohne Probleme von der privaten Krankenkasse erstattet.
Je nach Tarif gibt es unterschiedliche Stundenkontingente. Zudem variiert das Antragsverfahren je nach Versicherung. Bitte klären Sie dies in beiden Fällen mit Ihrer Versicherung und welche Unterlagen diese benötigt.
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt in der Regel auf Antrag die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Beihilfestelle und Ihrer privaten Restkostenversicherung über die Modalitäten der Übernahme der Kosten und fordern Sie die für die Beantragung notwendigen Formulare an.
Selbstzahler
Selbstzahler müssen keine Formalitäten beachten. Die Kosten einer Therapie sind davon abhängig, in wie vielen Therapiestunden sich der von Ihnen gewünschte Erfolg einstellt. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch.
Das Honorar für meine Leistungen ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt. Diese können sie auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) entnehmen.
